AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen der Werkhalle Schmid AG und deren Gruppengesellschaften

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für alle Offerten, Aufträge, Lieferungen und Leistungen der Werkhalle Schmid AG, der Werkhalle Tech AG und allfälliger weiterer Gruppengesellschaften gemäss Webseite («WHS») gegenüber ihren Kunden («Besteller»).

1.2 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, WHS stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsabschluss / Rangfolge / Unterlagen

2.1 Offerten der WHS sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unverbindlich.

2.2 Der Vertrag kommt in jedem Fall (d.h. auch bei Annahme einer verbindlichen Offerte) erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der WHS zustande.

2.3 Massgeblich sind (i) Auftragsbestätigung, (ii) diese AGB, (iii) technische Beilagen/Spezifikationen der Werkhalle Schmid AG und (iv) technische Beilagen/Spezifikationen des Bestellers (s. Abschnitt 2.4), in dieser Reihenfolge. Bei Widersprüchen geht die Auftragsbestätigung vor.

2.4 Zeichnungen, CAD-Daten, Spezifikationen, Normen, Prüf-/Abnahmekriterien, Toleranzgrenzen und sonstige Unterlagen des Bestellers sind nur verbindlich, sofern sie ausdrücklich Vertragsbestandteil sind. Sie müssen schriftlich vorliegen, um Gültigkeit zu erlangen.

2.5 Änderungen der Unterlagen gemäss Abschnitt 2.4 durch den Besteller können nach Wahl von WHS zu (i) einer Vertragsanpassung (inkl. allfälliger Preisanpassung nach Abschnitt 5.4) oder (ii) zu einem Rücktrittsrecht von WHS unter Ausschluss jeglicher Entschädigung des Bestellers.

2.6 WHS ist berechtigt, die Unterlagen gemäss Abschnitt 2.4 sowie weitere zur Herstellung erforderliche Informationen an Dritte weiterzugeben, sofern dies zur Vertragserfüllung notwendig ist. Dies umfasst insbesondere die Weitergabe an:

  • Materiallieferanten,
  • Lieferanten von Halbfabrikaten,
  • externe Dienstleister, insbesondere für Oberflächenbehandlungen, Wärmebehandlungen oder andere Veredelungsverfahren.

2.7 WHS verpflichtet sich, die Weitergabe auf das für die Leistungserbringung notwendige Mass zu beschränken und geeignete Massnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen zu treffen.

2.8 Sofern der Besteller bestimmte Daten ausdrücklich als vertraulich kennzeichnet und deren Weitergabe einschränken möchte, ist dies vor Vertragsabschluss schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall prüfen die Parteien gemeinsam die Umsetzbarkeit der Leistungserbringung.

3. Leistungsumfang / Mitwirkungspflichten des Bestellers

3.1 Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus der Auftragsbestätigung.

3.2 Der Besteller stellt rechtzeitig alle zur Ausführung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Zeichnungen, Modelle, Vorrichtungen, Werkzeuge, Freigaben und sonstigen Mitwirkungen zur Verfügung.

3.3 Der Besteller trägt die Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und technische Umsetzbarkeit der Bestellung, letzteres sofern die WHS die technische Umsetzbarkeit nicht ausdrücklich bestätigt hat.

4. Lieferfristen / Verzug

4.1 Lieferfristen gelten nur als verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche von WHS schriftlich bezeichnet worden sind.

4.2 Lieferfristen verlängern sich angemessen bei Hindernissen, die die WHS nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Materialengpässe, verspätete Zulieferungen, behördliche Massnahmen), sowie bei verspäteter Mitwirkung des Bestellers.

4.3 Teillieferungen sind zulässig, sofern nicht anderweitig vereinbart.

5. Preise / Zusatzaufwand

5.1 Preise verstehen sich netto, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer (falls anwendbar) sowie Verpackungs-, Transport-, Versicherungs- und allfälliger Zölle/Abgaben, sofern nicht anders vereinbart.

5.2 Mehrleistungen (z. B. Nacharbeit infolge unklarer/fehlerhafter Kundenvorgaben, Eilaufträge, zusätzliche Prüfungen, Dokumentationen) werden nach Aufwand gemäss den vereinbarten Sätzen bzw. nach üblichen Ansätzen verrechnet.

5.3 Nachgewiesene Erhöhungen der Anschaffungspreise von Material / Rohstoffen nach Bestellung werden dem Besteller angezeigt und zusätzlich verrechnet.

5.4 Änderungen der technischen Beilagen/Spezifikationen durch den Besteller nach erfolgter Auftragsbestätigung werden zusätzlich verrechnet.

5.5 Preiserhöhungen gemäss Abschnitten 5.2, 5.3 und 5.4 führen zu keinem Rücktrittsrecht des Bestellers.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

6.2 Bei Zahlungsverzug ist die WHS berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie angemessene Mahn- und Inkassokosten zu verlangen.

6.3 Die WHS ist berechtigt, angemessene Akontozahlungen zu verlangen, insbesondere bei Materialbeistellung durch die WHS, Sonderwerkzeugen oder grossen Auftragsvolumina.

7. Lieferung / Gefahrenübergang / Transport

7.1 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt Lieferung ab Werk (Abholbereitschaft am vereinbarten Ort). Die Gefahr geht mit der Bereitstellung zur Abholung bzw. Übergabe an den Transporteur auf den Besteller über.

7.2 Transport, Verladung und Verpackung erfolgen nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung; Die Kosten trägt der Besteller.

7.3 Es gelten im Übrigen die jeweils aktuellen Fassungen der INCOTERMS.

8. Beigestelltes Material / Eigentum / Ausschuss

8.1 Stellt der Besteller Material, Rohteile oder Komponenten bei, trägt er das Risiko für deren Eignung und Bearbeitbarkeit.

8.2 Üblicher, technisch bedingter Ausschuss ist branchenüblich und vom Besteller zu tragen, sofern nicht ausdrücklich eine Ausschussquote/Regelung vereinbart ist.

8.3 Die WHS haftet für Verlust/Beschädigung von beigestelltem Material nur bei nachgewiesenem Verschulden und im Umfang von Abschnitt 12 (Haftungsbegrenzung). Die Versicherung von Schäden am beigestellten Material ist Sache des Bestellers.

9. Prüfung, Abnahme, Mängelrüge

9.1 Der Besteller hat das Werk nach Ablieferung/Übergabe unverzüglich, spätestens jedoch innert 60 Tagen zu prüfen.

9.2 Mängel sind der WHS schriftlich und hinreichend spezifiziert innert 90 Tagen nach Ablieferung/Übergabe zu rügen. Bei versteckten Mängeln hat die Rüge unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innert 30 Tagen zu erfolgen.

9.3 Unterbleibt die rechtzeitige Mängelrüge, gilt das Werk als genehmigt.

10. Gewährleistung / Nachbesserung

10.1 Bei rechtzeitig gerügten, nachgewiesenen Mängeln leistet die WHS nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzherstellung.

10.2 Weitergehende Rechte des Bestellers (Minderung, Wandelung) sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig, insbesondere wenn eine Nachbesserung/Ersatzherstellung möglich und zumutbar ist.

10.3 Für Mängel, die auf Kundenvorgaben, beigestelltes Material, unsachgemässe Behandlung, Montage durch Dritte oder normale Abnutzung zurückzuführen sind, besteht keine Gewährleistung.

11. Schutzrechte / Vertraulichkeit

11.1 Der Besteller stellt sicher, dass die von ihm gelieferten Unterlagen/Teile keine Rechte Dritter (insbesondere IP-Rechte) verletzen, und hält die WHS im Verletzungsfall schadlos.

11.2 Beide Parteien behandeln nicht allgemein bekannte technische und kaufmännische Informationen vertraulich.

12. Haftung

12.1 Die WHS haftet nur für Schäden, die sie vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat.

12.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet die WHS nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (wobei sich diese explizit aus der Auftragsbestätigung ergeben müssen) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

12.3 Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden (z. B. Produktionsausfall, entgangener Gewinn, Stillstandskosten) und Hilfspersonen ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

12.4 Die Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, der Höhe nach auf den Auftragswert des betroffenen Leistungsabschnitts begrenzt. Die Definition des Leistungsabschnitts erfolgt anhand der Auftragsbestätigung bzw. der darin enthaltenen Teilleistungen.

13. Eigentumsrechte / Zurückbehaltungsrecht

13.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung bleibt die WHS berechtigt, im gesetzlich zulässigen Umfang Sicherungsrechte geltend zu machen. Insbesondere verbleibt das Eigentum am Werk (einschliesslich durch den Besteller beigestelltes Material) bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung bei der WHS, auch wenn die Ablieferung/Übergabe bereits erfolgt ist.

13.2 Die WHS ist berechtigt, die Herausgabe von Werkstücken/Unterlagen bis zur vollständigen Bezahlung fälliger Forderungen zu verweigern.

14. Änderung / Annullation

14.1 Änderungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung; Mehr-/Minderkosten und Terminfolgen werden angepasst.

14.2 Bei Annullation durch den Besteller ersetzt dieser der WHS die bereits angefallenen Kosten und den nachweisbaren Aufwand (gemäss branchenüblichen Stundenansätzen / in Rechnung gestellten Drittkosten); bei speziell beschafftem Material/Sonderwerkzeugen trägt der Besteller die vollen Kosten.

15. Datenschutz

15.1 Anwendbare Datenschutzvorschriften: Die Parteien halten die jeweils anwendbaren Datenschutzvorschriften ein. Dazu zählen insbesondere das schweizerische Datenschutzrecht (einschliesslich des Bundesgesetzes über den Datenschutz, „DSG“) sowie – sofern und soweit anwendbar – die Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 („DSGVO“).

15.2 Verarbeitung personenbezogener Daten: Die WHS verarbeitet personenbezogene Daten des Bestellers sowie von dessen Mitarbeitenden/Ansprechpartnern (z. B. Namen, geschäftliche Kontaktdaten, Kommunikationsinhalte, Vertrags-, Leistungs- und Abrechnungsdaten) soweit dies erforderlich ist (i) zur Anbahnung, zum Abschluss, zur Durchführung und zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses, (ii) zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten, (iii) zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen sowie (iv) zur Pflege der Geschäftsbeziehung.

15.3 Weitergabe an Empfänger / Dienstleister: Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt nur, soweit dies für die Zwecke gemäss Abschnitt 15.2 erforderlich ist, insbesondere an Transport-/Logistikdienstleister, Zahlungsdienstleister, Banken, IT- und Hosting-Anbieter, Kommunikationsdienstleister, Berater (z. B. Treuhand, Rechtsanwälte) sowie Behörden/Gerichte. Soweit Dritte personenbezogene Daten im Auftrag der WHS bearbeiten, stellt die WHS durch geeignete Vereinbarungen sicher, dass die Bearbeitung im Einklang mit anwendbarem Datenschutzrecht erfolgt.

15.4 Datenübermittlungen ins Ausland: Sofern personenbezogene Daten in Staaten ausserhalb des Staates der Erhebung übermittelt werden, erfolgt dies nur, wenn die Voraussetzungen nach anwendbarem Datenschutzrecht erfüllt sind (z. B. Angemessenheitsbeschluss, Standardvertragsklauseln oder andere geeignete Garantien) oder eine gesetzliche Ausnahme eingreift.

15.5 Datensicherheit: Die WHS trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen, um personenbezogene Daten gegen unberechtigte oder unrechtmässige Bearbeitung sowie gegen unbeabsichtigten Verlust, Veränderung, Offenlegung oder Zugriff zu schützen.

15.6 Aufbewahrung und Löschung: Personenbezogene Daten werden so lange aufbewahrt, wie dies für die Zwecke gemäss Abschnitt 15.2 erforderlich ist und/oder gesetzliche Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten bestehen; danach werden sie gelöscht oder anonymisiert, soweit keine weitere Aufbewahrung erforderlich ist.

15.7 Rechte betroffener Personen und Kontakt: Betroffene Personen können im Rahmen des anwendbaren Datenschutzrechts ihre Rechte (z. B. Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Bearbeitung sowie weitere gesetzliche Rechte) geltend machen. Entsprechende Anfragen sind an die WHS zu richten.

16. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

16.1 Es gilt materielles Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).

16.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der WHS.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

17.2 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Der Schriftform im Sinne dieser AGB gleichgestellt ist die elektronische Kommunikation via E-Mail.